LEISTUNGEN

Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO NRW
Individuelle Brandschutzkonzepte für alle Gebäudetypen.
Zusammenarbeit mit Planern, Bauherren und Behörden.

Prüfung des Brandschutzes gemäß § 68 BauO NRW
Bescheinigungen für vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Bauleitung Brandschutz
Beratungen während der Ausführung, stichprobenartige Über-
prüfung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes zur Vorlage 
und Bescheinigung beim Bauordnungsamt.

Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne
Feuerwehrpläne nach DIN 14095, 
Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844 Teil 3.